Jagd-und Waffenbehörde
Kreis Nordfriesland
Jagd- und Waffenbehörde
Stabsstelle Kommunales und Ordnung
Marktstraße 6
25813 Husum
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13.01.2021 - Mitteilung der unteren Jagd- und Waffenbehörde des Kreises Nordfriesland
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, wie in diesem Jahr die Jagdscheinverlängerung durchgeführt werden kann und bitte um Weitergabe an die Jägerschaft. Die langjährige Praxis, die Jagdscheinverlängerungen in mehreren Gemeinden direkt vor Ort anzubieten wird uns auch in diesem Jahr nicht möglich sein. Hintergrund ist, dass wir seit letztem Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldung des Verfassungsschutzes abwarten – die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt 1 bis 4 Wochen.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mitwirkung.“
Zur Verlängerung eines Jagdscheines benötigt die untere Jagdbehörde folgende Unterlagen:
- Das Jagdscheinheft im Original.
- Die Versicherungsbestätigung einer wirksamen Jagdhaftpflichtversicherung (hier muss der gesamte Zeitraum der beantragten Jagdscheingültigkeit ausgewiesen werden).
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Falls im Jagdscheinheft kein Platz für eine Verlängerung sein sollte, bitte noch ein aktuelles Passfoto für eine Neuausstellung beifügen.