Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

ASP - Afrikanische Schweinepest
 


Dezember 2019   Liebe Jägerinnen, liebe Jäger, liebe Freunde der Natur.

Bei den Gesprächen am Rande der Jagden musste ich in den letzten Wochen leider feststellen, dass die Gefahr die durch die ASP für die Landwirtschaft und die Ausübung unserer Jagd ausgeht, leider vielfach durch forsche Sprüche in den Bereich der Lächerlichkeit gerückt wird. Ich führe dieses Verhalten in erster Linie auf eine immer noch verbreitete Unkenntnis zurück.
Die angefügte Broschüre des DJV kann helfen diese Unkenntnis im Allgemeinen und bei der detaillierten Erkennung zu minimieren und somit zu einem sachlichen Umgang im Sinne einer auch weiterhin praktizierten Jagd beizutragen.
Kurz vor den Weihnachtstagen könnte man sagen, es ist nie zu spät, man muss sich nur entsprechend verhalten. 

Waidmannsheil
Andreas-Peter Ehlers


Aspekte zu Früherkennung und Vorbeugung

Die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Schwarzwildbestände ist weiterhin hoch. Neben der Prävention ist insbesondere die Früherkennung eines Eintrags von entscheidender Bedeutung. Hierfür stellt die Untersuchung tot aufgefundener Stücke Schwarzwild die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest dar. Es wird an alle Jägerinnen und Jäger appelliert, jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild, d.h. auch Verkehrsfallwild sowie als krank erlegtes Schwarzwild zu melden und zu beproben. In der laufenden Jagdsaison sollen auch Proben von gesund erlegten Stücken eingesendet werden. Hier werden insbesondere diejenigen Revierinhaber gebeten, sich am Monitoring zu beteiligen, die in der aktuellen Saison noch keine Proben eingesendet haben.

Grundsätzlich sollte jedes tot aufgefundene oder krank erlegte Stück Schwarzwild zeitnah gemeldet und beprobt werden. Nur bei einer frühen Erkennung eines punktförmigen Viruseintrags in den heimischen Schwarzwildbestand besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Seuche einzudämmen und erfolgreich zu bekämpfen. Hierauf hat sich Schleswig-Holstein intensiv vorbereitet. In Tschechien ist die Tilgung des Virus beim Schwarzwild nach einem punktförmigen Eintrag im Sommer 2017 inzwischen erfolgreich abgeschlossen.

Wird vor allem tot aufgefundenes Schwarzwild nicht untersucht und ein Seucheneintrag daher spät erkannt, ist bei einer bereits erfolgten Verbreitung des Virus eine Begrenzung des Seuchengeschehens im Schwarzwildbestand bei hoher Schwarzwilddichte kaum mehr möglich. Tot aufgefundenes Schwarzwild nicht zu melden ist also keine Lösung. Diese Vorgehensweise verschlimmert die Situation dramatisch und langfristig.


Probenahme und Meldung

Die Proben können unkompliziert mittels Tupfern genommen und mit der Probenahme für die Trichinenuntersuchung verbunden werden. Das Probenmaterial (Tupfer und Röhrchen, Probenbegleitscheine) ist beim örtlich zuständigen Veterinäramt erhältlich, Material zur Bergung von Kadavern (z.B. Maisstärkesäcke) kann dort ebenfalls angefragt werden.

In der Regel sollten verendet aufgefundene Stücke (Fallwild und Unfallwild) sowie krank erlegte Stücke spätestens am nächsten Werktag gemeldet werden. Eine möglichst zeitnahe Meldung ist dann besonders wichtig, wenn keine Beprobung und/oder Bergung des Tierkörpers durch den Jagdausübungsberechtigten möglich ist.

Der Fund von mehreren verendeten Tieren gleichzeitig an einem Ort sollte umgehend noch am selben Tag gemeldet werden, d.h. auch am Wochenende oder an Feiertagen.

Die Meldung nimmt das zuständige Veterinäramt wie im Anschluss beschrieben entgegen:

1.   Werktags ist das zuständige Veterinäramt unter folgender Rufnummer des jeweiligen Amtes zu erreichen:

2. Außerhalb der regulären Erreichbarkeit kann eine Meldung über die untenstehenden Telefonnummern der Rettungsleitstellen erfolgen. Wenn diese nicht erreichbar sind, ist auch eine Meldung über die Polizei unter der Notrufnummer 110 möglich. Diese leitet die Meldung an die Rettungsleitstellen weiter:

Die Fundstelle muss wieder auffindbar sein. Hierzu sollten möglichst genaue Angaben zur Lokalisation des Fundortes gemacht werden. Der Fundort kann mit Flatterband o.ä. markiert werden und das Tier am Fundort fotografiert werden. Tot aufgefundene Wildschweine können zur Georeferenzierung per App an das Tierfund-Kataster gemeldet werden unter www.tierfund-kataster.de.

Das zuständige Veterinäramt wird zwar automatisch durch die App über den Fund informiert, es wird jedoch darum gebeten, den Fund zusätzlich telefonisch an das zuständige Veterinäramt zu melden, um zeitliche Verzögerungen in jedem Fall zu vermeiden. Weiterhin sind Angaben zum ungefähren Gewicht des Tieres und zum ungefähren Verwesungszustand des Tierkörpers hilfreich. Falls mehr als ein Tier aufgefunden wird, ist ein diesbezüglicher Hinweis besonders wichtig. Weitere Informationen zur ASP und zur Probenentnahme erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/ASP.