Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

KREISJÄGERMEISTER

Kreisjägermeister

Thomas Carstensen

Thomas Carstensen

Position Kreisjägermeister

Kontaktdaten kreisjaegermeister@kjs-nf.de

Manfred Uekermann

Manfred Uekermann

Position stellv. Kreisjägermeister

Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, welche die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren (jagdpachtfähig) sein und im Kreisgebiet wohnen.

Er ist zudem Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Nordfriesland. Zu seinen Aufgaben gehört der Vorsitz der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Der Kreisjägermeister gehört dem Vorstand der Kreisjägerschaft an und hält so die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz. Landesweit gehören alle Kreisjägermeister zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.


Der Kreisjägermeister informiert


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12.05.2023

Aufruf an die Jägerschaft Nordfrieslands

An die Jägerschaft Nordfrieslands:
Aus gegebener Veranlassung weise ich zum Thema Waffenaufbewahrung auf folgendes hin:
1. Der Waffenschrankschlüssel ist verschlossen aufzubewahren oder stets am Mann/an der Frau zu tragen.
2. Wenn als Bestandsschutz noch A/B Schränke im Einsatz sind, gilt der Begriff „Überkreuzaufbewahrung“ für die Unterbringung von Munition und Waffen. Es muss unmöglich sein, auf Munition und passender Wffe in einem Unterbringungsort gleichzeitig zu treffen. Deshalb wird die Langwaffe im großen A- Bereich untergebracht, die Munition der Langwaffe im meist kleineren B- Fach. Bei den Kurzwaffen ist es umgekehrt, die Waffe wird vorgeschriebener Weise im kleinen B- Fach untergebracht, die passende Munition im großen A- Fach bei den Langwaffen.
3. Zu den nach §2 Absatz 2-4 Waffengesetz verbotenen Gegenständen gehören nach Anlage 2 der Aufzählung auch Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielferngläser), sofern diese Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen. Der Besitz und der Einsatz dieser Geräte ist als Ausnahme von diesem Verbot ausschließlich Jägern, und diesen nur bei der Jagd auf Schwarzwild erlaubt! Hieraus folgt, dass diese Gegenstände in einem Behältnis mit mindestens der Widerstandsstufe B einzuschließen sind, also im herkömmlichen A/B Schrank im B-Bereich, z.B. bei den Kurzwaffen.

Um vermeidbaren Ärger bei einer Aufbewahrungskontrolle zu umgehen, empfehle ich dringend die angeführten Regeln zu beachten. Bei vorgefundener Nichtbeachtung sind Konsequenzen dann nämlich unumgänglich.

 Aufruf an die Jägerschaft Nordfrieslands.doc


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