Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

Willkommen im WEB-Revier der KJS NORDFRIESLAND

Der Kreisjägermeister informiert

AUFRUF AN DIE JÄGERSCHAFT NORDFRIESLANDS
Aus gegebener Veranlassung weise ich zum Thema Waffenaufbewahrung auf folgendes hin:

  1. Der Waffenschrankschlüssel ist verschlossen aufzubewahren oder stets am Mann/an der Frau zu tragen.
  2. Wenn als Bestandsschutz noch A/B Schränke im Einsatz sind, gilt der Begriff „Überkreuzaufbewahrung“ für die Unterbringung von Munition und Waffen. Es muss unmöglich sein, auf Munition und passender Waffe in einem Unterbringungsort gleichzeitig zu treffen. Deshalb wird die Langwaffe im großen A- Bereich untergebracht, die Munition der Langwaffe im meist kleineren B- Fach. Bei den Kurzwaffen ist es umgekehrt, die Waffe wird vorgeschriebener Weise im kleinen B- Fach untergebracht, die passende Munition im großen A- Fach bei den Langwaffen.
  3. Zu den nach §2 Absatz 2-4 Waffengesetz verbotenen Gegenständen gehören nach Anlage 2 der Aufzählung auch Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielferngläser), sofern diese Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen. Der Besitz und der Einsatz dieser Geräte ist als Ausnahme von diesem Verbot ausschließlich Jägern, und diesen nur bei der Jagd auf Schwarzwild erlaubt! Hieraus folgt, dass diese Gegenstände in einem Behältnis mit mindestens der Widerstandsstufe B einzuschließen sind, also im herkömmlichen A/B Schrank im B-Bereich, z.B. bei den Kurzwaffen.

Um vermeidbaren Ärger bei einer Aufbewahrungskontrolle zu umgehen, empfehle ich dringend die angeführten Regeln zu beachten. Bei vorgefundener Nichtbeachtung sind Konsequenzen dann nämlich unumgänglich.

12. Mai 2023

 

#SignForHunting - Wollen Sie eine Zukunft ohne Jagd?

DIE ZUKUNFT DER JAGD UND DES NATURSCHUTZES IST BEDROHT!

Die Vogeljagd, der Lebensraum für Wildtiere, das Management von Großraubtieren, die Jagdkulturen in Europa und unsere Anreize zur Erhaltung der Natur sind durch eine problematische Politik gefährdet [ UNTERSCHREIBEN SIE HIER ]

 

Nachweis von Geflügelpest-Virus bei vier Füchsen in Niedersachsen

Bitte um Untersuchung von Füchsen und anderem Raubwild in Schleswig-Holstein

In Niedersachsen wurde kürzlich bei vier Füchsen das Geflügelpestvirus durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Dabei handelte es sich um zwei tot aufgefundene Füchse, einen krank erlegten sowie einen weiteren erlegten Fuchs. [ ... ]

In diesem Zusammenhang bittet das Landwirtschaftsministerium in Kiel die Jägerschaft in Schleswig-Holstein, tot aufgefundene oder krank erlegte Füchse, Marder oder anderes Raubwild in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärämtern im Landeslabor in Neumünster ( Kreis Nordfriesland im Kreisveterinäramt in Husum) auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

DJV kritisiert Bleiverbot

Künftig ist Bleischrot an und in Feuchtgebieten verboten.

Kritisch ist die unklare Definition. Offene Rechtsfragen erschweren die Umsetzung. Das vor zwei Jahren beschlossene Verbot der Verwendung von Bleischrot an und in Feuchtgebieten tritt nach Ablauf der Übergangszeit am 16. Februar 2023 in Kraft. Der Deutsche Jagdverband (DJV) setzt sich zwar seit Jahren für eine Minimierung von Blei in Munition nach dem jeweiligen Stand der Technik ein, fordert aber einen wissensbasierten sowie praxisorientierten Weg.  [ ... ]

Managementplan Rotwild 2022-2025

Autobahnen, Siedlungen und Bahnlinien sind für Wildtiere unüberwindbare Hindernisse. Die Folgen für das heimische Rotwild sind Inzucht und Missbildungen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (LJV)

veröffentlicht erstmals einen Rotwildmanagement- und Rotwildwegeplan (RMP). Der Verband fordert mehr Grünbrücken sowie die Sicherung und Wiedervernetzung von Lebensräumen.