Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

AUSBILDUNG - JÄGER werden

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24.06.2018

Allgemein

Die Ausbildung zum Jäger wird von der Kreisjägerschaft organisiert oder in deren Auftrag von professionellen Ausbildern durchgeführt. Darüber hinaus gibt es private Ausbilder, die den Lehrgang als Dienstleistung anbieten. Grundlage für die Ausbildung ist die Landesverordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung).
Der Landesjagdverband hat in Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Prüfern einen Leitfaden für die Jungjägerausbildung erarbeitet: "Ausbildungsrichtlinien zur einheitlichen Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Schleswig-Holstein". Diese gewährleisten landesweit einen hohen einheitlichen Standart der Ausbildung.

Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt. Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung ab zu legen.

Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme des Jugendlichen an einer Gesellschaftsjagd ist nicht erlaubt.



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